Aufnahme der Abtreibung in die EU-Charta der Grundrechte
Schilder auf einer Demo für eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts

Datum

Auf ihrer Plenartagung am 11. April 2024 haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments mit 366 gegen 163 Stimmen bei 39 Enthaltungen eine Entschließung angenommen, in der sie die Aufnahme des Schwangerschaftsabbruchs in die EU-Grundrechtecharta fordern.

Der Bericht verurteilt auch die Tatsache, dass einige Mitgliedstaaten, wie Polen und Malta, immer noch sehr restriktive Gesetze haben, die Abtreibung, außer unter streng definierten Umständen, verbieten. In der Entschließung werden die Mitgliedstaaten dringend aufgefordert, den Schwangerschaftsabbruch im Einklang mit den WHO-Leitlinien von 2022 zu entkriminalisieren und Gesetze aufzuheben, die die Autonomie von Frauen, die sich selbst für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, verbieten oder einschränken. Diese restriktiven Gesetze berauben Frauen ihrer sexuellen und reproduktiven Rechte, was eine Form der geschlechtsspezifischen Gewalt darstellt.

Die Fraktion Die Grünen/EFA kämpft seit langem an vorderster Front für die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in allen Mitgliedstaaten und für die Bereitstellung einer sicheren und angemessenen sexuellen und reproduktiven Gesundheitsversorgung für Frauen.

Dr. Pierrette Herzberger-Fofana, MdEP und Mitglied des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter der Grünen/EFA-Fraktion, erklärte:

Die Tatsache, dass es uns heute gelungen ist, die Europaabgeordneten hinter der klaren Forderung zu vereinen, das Recht auf einen sicheren und legalen Schwangerschaftsabbruch als Grundrecht anzuerkennen und in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union aufzunehmen, ist ein äußerst wichtiges Signal an die Mitgliedstaaten.

Das Recht auf einen sicheren und legalen Schwangerschaftsabbruch muss in die EU-Charta der Grundrechte aufgenommen werden. Einige EU-Mitgliedstaaten behindern nach wie vor das Recht der Frauen auf sexuelle und reproduktive Gesundheit, wovon besonders Frauen in prekären Situationen betroffen sind. Von Polen und Malta bis Ungarn und Rumänien verweigern die EU-Mitgliedstaaten Frauen das Recht, über ihren eigenen Körper zu bestimmen. Frauen bezahlen für diese Verweigerungspolitik regelmäßig mit ihrem Leben, und das muss aufhören.”

Das Recht auf Abtreibung in der französischen Verfassung

In Frankreich wird das Recht auf Abtreibung in der Verfassung verankert. Am 4. März 2024 stimmte das Parlament auf dem Kongress in Versailles für die Aufnahme der Freiheit der Frau, einen freiwilligen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen, in die Verfassung. Das Recht auf Abtreibung und die Durchführung von Abtreibungen ist gesetzlich garantiert und ermöglicht es Frauen, die ihre Schwangerschaft abbrechen möchten, dies zu tun, ohne Gefahr zu laufen, bestraft zu werden

Vertreter beider französischen Parlamentskammern stimmten in einer Sondersitzung in Versailles mit einer Mehrheit von 780 Stimmen für diese Regelung ab. Es gab lediglich 72 Gegenstimmen. Frankreich ist damit das erste Land weltweit, das solch eine Regelung einführt.

Seit dem Veil-Gesetz vom 17. Januar 1975 ist es Französinnen erlaubt, unter medizinischer Betreuung abzutreiben. Dieses Recht wurde nach harten und langen Streitgesprächen durchgesetzt, und die aktuellen Ereignisse in den USA oder in Polen zeigen, dass seine Errungenschaften eines Tages in Frage gestellt werden können.

Dieses Recht stellt auch einen großen Fortschritt für das Recht der Frauen dar, über ihren Körper zu bestimmen und ihre Fruchtbarkeit zu kontrollieren. Es ist auch ein Fortschritt für die öffentliche Gesundheit, da es Frauen den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch unter sicheren und kontrollierten Bedingungen ermöglicht.

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