1909-2005
Wer gehört zur europäischen Erinnerung?

Fernand Van Horen
Courtoisie. Etienne Vernaeve ©Dr.Herzberger-Fofana
Am 26. April 2026 wurde in der KZ-Gedenkstätte Flossenbürg des 81. Jahrestages ihrer Befreiung gedacht. Wie jedes Jahr versammelten sich dort Überlebende, politische Vertreter und internationale Delegationen, um der Opfer des Nationalsozialismus zu gedenken.
Solche Gedenkveranstaltungen werfen nicht nur einen Blick zurück. Sie stellen auch eine grundlegende Frage: Wer ist Teil der europäischen Erinnerung und wer nicht?
Wie bei vielen Gedenkfeiern in ganz Deutschland und Europaweit wurden bei dieser Veranstaltung die Opfer des Nationalsozialismus gewürdigt und das gemeinsame Bekenntnis zum Gedenken bekräftigt. Überlebende ergriffen das Wort. Amtsträger legten Kränze nieder. Die Geschichte wurde als moralische Grundlage für die Gegenwart Europas herangezogen.
Und doch fehlte etwas. Nicht bei der Feier selbst, sondern in der Erinnerung, für die sie steht. Im Zentrum dieser Frage steht ein bislang wenig beachteter Fall:
Eine unsichtbare Erinnerung: Fernand Van Horen
Fernand Van Horen (1909–2005), ein Afro-Belgier kongolesischer Herkunft, wurde am 12. Dezember 1909 in Djoko-Punda (ehemals Charleville) in Kasai geboren, 1.500 Kilometer von Kinshasa in der Demokratischen Republik Kongo entfernt. Er starb 2005 in Brüssel. Nach dem Tod seines belgischen Vaters wurde er seiner kongolesischen Mutter entrissen und im Alter von drei Jahren nach Belgien geschickt, um bei seiner Großmutter väterlicherseits zu leben. Nach deren Tod wurde er von seiner Tante väterlicherseits adoptiert und besuchte die Sekundarschule in Brüssel. Während der Besetzung Belgiens im Jahr 1941 schloss er sich den Brüsseler Widerstandsnetzwerken an. Er wurde von der Gestapo, der geheimen Polizei der Nazis, verhaftet und schließlich in das Lager Flossenbürg in Deutschland deportiert. In Belgien ist Fernand Van Horen, alias „Horn“, ein Sportillustrator und Karikaturist bekannt. Paradoxerweise wurde seine Zeit in den Konzentrationslagern jedoch weitgehend übersehen. Dabei waren es gerade seine Zeichnungen, die ihn im Lager Flossenbürg retteten,
Die Unsichtbarkeit Menschen afrikanischer Herkunft
Seine Zeichnungen, die mehrere Jahrzehnte nach dem Krieg als visuelle Verarbeitung seiner Lagererfahrung entstanden, sind Teil der Dauerausstellung in der Gedenkstätte Flossenbürg. Und doch blieb ein entscheidender Aspekt seiner Biografie lange unsichtbar.
Wie erst im April 2026 im Rahmen eines Austauschs mit der Leitung der Gedenkstätte deutlich wurde, war Fernand Van Horen, genannt „Horn“, ein Afro-belgischer Häftling eine Information, die trotz jahrzehntelanger Forschung und Dokumentation bislang nicht bekannt war.
“Ihre Mail hat mich sehr überrascht, weil wir Fernand Van Horen zwar seit vielen Jahren als belgischen Häftling des KZ Flossenbürg kennen und auch eine seiner Zeichnungen aus dem Lager seit 2007 in unserer Dauerausstellung haben. Dass Fernand Van Horen aber ein Afro-Belgier war, war uns bis heute völlig unbekannt. (Mail von 24.4.2026)
Dieser Befund ist bemerkenswert. Er verweist nicht nur auf eine Lücke im historischen Wissen, sondern auf ein strukturelles Problem der europäischen Erinnerungskultur. Denn Erinnerung ist kein neutraler Prozess. Sie ist das Ergebnis von Auswahl, Gewichtung und Deutung.
Diese mangelnde Sichtbarkeit unterstreicht die Dringlichkeit, die Erinnerungsarbeit fortzusetzen. In diesem Zusammenhang ist eine Zusammenarbeit mit der Leitung der Gedenkstätte Flossenbürg geplant, um die Schwarzen Opfer des Nationalsozialismus im kollektiven Bewusstsein besser bekannt zu machen und mehr Sichtbarkeit zu geben . Die für den Herbst geplante Veröffentlichung meines Buches über Widerstandskämpfer afrikanischer Herkunft während der Nazizeit wird diese Lücke teilweise schließen.
Eine Feststellung drängt sich auf: Weder die Vertreter des belgischen Verbandes ehemaliger Häftlinge noch die offizielle belgische Delegation, noch die belgischen Konsular Vertretung in Bayern hatten Kenntnis von der Anwesenheit eines belgischen Häftlings kongolesischer Herkunft in diesem Lager. Dabei hatte ich mich im vergangenen Jahr an die Behörden gewandt, die für die Rede zuständig waren, die anlässlich des 80. Jahrestags der Befreiung von Flossenbürg gehalten werden sollte.
Flossenbürg steht exemplarisch für diese Dynamik. Mehr als 84.000 Menschen aus über 30 Ländern waren dort inhaftiert. Gleichzeitig sind andere Biografien fest im kollektiven Gedächtnis verankert, etwa die des Theologen und Widerstandskämpfers Dietrich Bonhoeffer, der im April 1945 in Flossenbürg von den Nazis hingerichtet wurde.
Diese Unterschiede werfen Fragen auf. Nicht im Sinne einer Konkurrenz der Opfer, sondern im Hinblick auf die Mechanismen, die darüber entscheiden, welche Geschichten erzählt werden und welche nicht.
Die europäische Erinnerungskultur gilt international als vorbildlich. Sie ist institutionalisiert, reflektiert und politisch verankert. Und doch zeigt der Fall Van Horen, dass sie nicht vollständig ist. Das hat Konsequenzen.
Denn Erinnerung ist nicht nur eine Frage der Vergangenheit. Sie prägt auch das Selbstverständnis der Gegenwart. Wer in der Geschichte sichtbar ist, gehört zum narrativen Kern Europas. Wer unsichtbar bleibt, wird auch im heutigen Diskurs weniger wahrgenommen.
In einer Zeit, in der Europa verstärkt über Kolonialgeschichte, Rassismus und Diversität diskutiert, gewinnt diese Frage an zusätzlicher Bedeutung.
Eine inklusive Erinnerungskultur bedeutet daher mehr als symbolische Anerkennung. Sie erfordert eine Erweiterung des historischen Blicks. Der Fall Fernand Van Horen zeigt, dass dieses Projekt noch nicht abgeschlossen ist.
Am 21. März 2024 organisierte ich im Europäischen Parlament als Co-Vorsitzende der „Antiracism and Diversity Intergroup“ eine Zeremonie , um den Helden und Heldinnen afrikanischer Herkunft während der belgischen Besatzung durch die Wehrmacht zu gedenken. Diese Gedenkfeier stieß auf große Resonanz bei der Schwarzen Community, der Zivilgesellschaft und bei den Menschen afrikanischer Herkunft in Brüssel.
Rehabilitierung durch Gedenken
Wir können nun hoffen, dass Belgien Fernand Van Horen würdigt, beispielsweise durch die Benennung einer Straße nach ihm, die Verlegung eines Stolpersteins oder sogar die Anbringung einer Gedenktafel an einem Ort in Brüssel, der mit seinem Leben in Verbindung steht.
Eine solche Anerkennung sollte sich auch auf andere Persönlichkeiten erstrecken, wie Jean Johny Vosté, der in Dachau inhaftiert war, oder Augusta Chiwy, den „Engel von Bastogne“, die den alliierten amerikanischen Truppen in Belgien gepflegt hat. Alle drei sind Belgier afrikanischer Herkunft, mit kongolesischen Müttern.
Auch die Demokratische Republik Kongo sollte ihnen mit einem Denkmal an ihrem Geburtsort zu Ehren ihrer beiden Söhne Horn und Johny sowie Burundi ihrer Tochter Augusta Chiwy Tribut zollen. Alle drei sind nun in die Geschichte eingegangen. Van Horen blieb seinem Geburtsort verbunden; er signierte seine Zeichnungen manchmal mit dem Namen „Djoko“ in Anspielung auf seinen Geburtsort.
Wir hoffen, dass alle betroffenen afrikanischen Länder den Opfern des Nationalsozialismus würdigen werden , denjenigen, die in den Lagern ums Leben kamen,sowie diejenigen, die überlebten. Sie alle haben Europa vom Joch der Nazis befreit: von den „Senegalesischen Tirailleurs bzw. Schützen“ bis zu zahlreichen unbekannten Märtyrer.
Eine Würdigung aller Schwarzen Häftlinge und Opfer des Nationalsozialismus ist nicht nur eine Frage der historischen Gerechtigkei. Eine solche Geste würde auch dazu beitragen, die Ziele der von den Vereinten Nationen ausgerufenen Internationalen Dekade der Menschen afrikanischer Abstammung (2024–2034) zu stärken. Diese steht unter dem Motto „Anerkennung, Gerechtigkeit und Entwicklung.“

